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Reiseversicherung 

Der RDH empfiehlt jedem Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (ERV-Topschutz). Zudem ist der Abschluss einer Auslands-Reisekranken-Versicherung sinnvoll. 


Der Versicherungspartner des RDH, die Europäische Reiseversicherung  (ERV), erstattet im Versicherungsfall:
  • die vertraglichen Stornokosten, wenn die Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit nicht angetreten werden kann.
  • die zusätzlichen Rückreisekosten und Ersatz des anteiligen Reisepreises,wenn die versicherte Person beispielsweise wegen schwerer Unfallverletzung vor Ort oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig nach Hause reisen muss.
  • Der Selbstbehalt beträgt im Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen  Schadens, mindestens 25 € pro Person.

    Eine Auslands-Reisekranken-Versicherung kostet:
    19 € für Personen bis 64 Jahre und 38 € für Personen ab 65 Jahre.

    Der Versicherungspartner des RDH, die Europäische Reiseversicherung  (ERV), übernimmt bei Krankheit oder Unfall die Kosten und Organisation für:
      - im Ausland notwendige stationäre Heilbehandlungen.
      - einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.
      - den Besuch eines Angehörigen.
      - die Rückholung von Kindern.

    Der Selbstbehalt beträgt im Versicherungsfall 100 €.

 

 

 

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