| Reiseversicherung
Der RDH empfiehlt jedem Reisenden dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und
Reiseabbruch-Versicherung (ERV-Topschutz).
Zudem ist der Abschluss einer Auslands-Reisekranken-Versicherung sinnvoll.
Der Versicherungspartner des RDH, die Europäische Reiseversicherung (ERV), erstattet im Versicherungsfall:
- die vertraglichen Stornokosten, wenn die Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit nicht angetreten werden kann.
- die zusätzlichen Rückreisekosten und Ersatz des anteiligen Reisepreises,wenn die versicherte Person beispielsweise wegen schwerer Unfallverletzung vor Ort oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig nach Hause reisen muss.
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Der Selbstbehalt beträgt im Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person.
Eine Auslands-Reisekranken-Versicherung kostet:
19 € für Personen bis 64 Jahre und 38 € für Personen ab 65 Jahre.
Der Versicherungspartner des RDH, die Europäische Reiseversicherung (ERV), übernimmt bei Krankheit oder Unfall die Kosten und Organisation für:
- im Ausland notwendige stationäre Heilbehandlungen.
- einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.
- den Besuch eines Angehörigen.
- die Rückholung von Kindern.
Der Selbstbehalt beträgt im Versicherungsfall 100 €.
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